Warum werden Einarbeitungsgebühren erhoben?
Warum sind diese Koste n notwendig und stellen auch eine Sicherheit dar?
Immer wieder kommt im Rahmen der Prüfung des Verwaltungsangebotes die Frage auf, warum einmalige Übernahmegebühren erhoben werden?
Diese Gebühren sind einmalig am Angang der Verwaltungstätigkeit fällig und wie der Name schon sagt, decken diese die Aufwände der Übernahme ab.
Gerade zu Beginn einer neuen Zusammenarbeit fallen diverse Aufgaben an.
- Erstkontakt zur bestehenden Verwaltung, Anforderung erster Unterlagen
- Anlage des Objektes und Eigentümer im EDV-Systemen
- Abholung der Unterlagen
- Kommunikation mit allen Vertragspartnern, Erstanschreibe der Eigentümer per Post
- manuelle Aufnahme aller Buchungen des laufenden / vorherigen Wirtschaftsjahres
- Digitalisierung einzelner Unterlagen für die Nutzung von ETG24
- uvm.
Dies sind alles Aufwände, Fahrstrecken und Arbeitszeit, welche je nach Objektgröße 3-8h benötigen.
Da es sich hier um zügig zu erledigende Aufgaben handelt, sind diese teils zusätzlich zum Arbeitsalltag zu erledigen und bringen eine erhöhte Arbeitsbelastung mit sich.
Zudem kann ein Verwalter, ohne zwingende Gründe jederzeit wieder abberufen werden, daher sollte auch hier für (sehr seltene) Sondersituationen vorgebeugt werden, in welchen die Zusammenarbeit schon nach kurzer Zeit wieder endete.
Daher kommuniziere ich diese Gebühr offen, anstatt diese in der Monatspauschale zu "verstecken".












